Freizeitbad LA OLA: Verjährungsfristen für Gutscheine verlängert

| LA OLA

Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Freizeitbad LA OLA seit dem 15. März 2020 für die Besucherinnen und Besucher geschlossen.

Da Gutscheininhaber während dieser Zeit ihre erworbenen Gutscheine leider nicht einlösen können, hat sich die Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH dazu entschlossen, die Verjährungsfristen zu verlängern.

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass die allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Die Frist beginnt jeweils mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem der Gutschein gekauft wurde. Gutscheine, die im Jahr 2016 und in Vorjahren erworben wurden, sind bereits verjährt. Für Gutscheine, die in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 erworben wurden, verlängern wir die Verjährungsfrist. Die neuen Fristen finden Sie in der nachstehenden Tabelle.

Erworben im Jahr Reguläre Gültigkeit bis Neue Gültigkeit bis
2017 31.12.2020 31.12.2022
2018 31.12.2021 31.12.2023
2019 31.12.2022 31.12.2024
2020 31.12.2023 31.12.2025

www.la-ola.de